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Anordnung Nr. 45/I des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums über die weitere Aussiedlung von Slowenen aus den besetzten Gebieten Sloweniens[1]

1
AJ, Državna komisija za utvrdivanje zločina okupatora i njihovih pomagača za Jugoslaviju, inv. Nr. 15 202, (3 S.). Die Anordnung wurde weder veröffentlicht noch vervielfältigt und ist soweit nur ein Exemplar vorhanden, und zwar in den Akten der Hauptabteilung 1 der Dienststelle des Beauftragten des RKFDV in der Untersteiermark, die es erst am 8.9. 1941 erhielt. Die Worte: 'Entwurf einer' sind gestrichen.
2
Solche Weisungen des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD wurden nicht gefunden.
3
SS-Obersturmbannführer Dr. Ernst Fähndrich, Leiter der Hauptabteilung 1 (Menscheneinsatz) des Stabshauptamtes des RKFDV in Berlin.
4
Über die Einstellung der Aussiedlung von Slowenen im August 1941 siehe Dok. Nr. 113.
5
Über die Fortsetzung der Aussiedlung von Slowenen aus der Untersteiermark siehe Dok. Nr. 125 u. 126.
6
Siehe Dok. Nr. 116.
7
Vor dem Erlass dieser Anordnung rechnete der Umsiedlungsstab in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains noch mit der sofortigen Aussiedlung von rund 15.000 Slowenen nach Deutschland. Siehe Dok. Nr. 111.
8
Siehe Dok. Nr. 97.

Der Reichskommissar für die Festigung
deutschen Volkstums
Stabshauptamt
Kurfürstendamm 140

I. 1/3/18.8. 41/Dr. F/Klu
Tgb. Nr. 640/41

Berlin-Halensee, den 4. September 1941

Geheime Reichssache

Vorg.: Weitere Evakuierungen in der Untersteiermark und Südkärnten

Bezug: Ohne

Anl.: 1

An
1) den Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums
Marburg/Drau

2) den Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums Veldes/Südkärnten

In der Anlage übersende ich zur Kenntnisnahme die Anordnung Nr. 45/I über weitere Evakuierungsmassnahmen in der Untersteiermark und Südkärnten. Hinsichtlich der Evakuierungen ergehen die entsprechenden Weisungen vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD an die ihm nach geordneten Stellen.[2]

Im Auftrag
Dr. Fähndrich[3]

Abschrift

Der Reichsführer SS
Reichskommissar für die Festigung
deutschen Volkstums

I-1/3/18.8.41/Dr. F/Klu
Tgb. Nr. 640/41

Berlin-Halensee, den 25. Aug. 1941.

Geheime Reichssache

Entwurf einer Anordnung des Reichsführers SS über die weitere Evakuierung in der Untersteiermark und Südkärnten.

Anordnung Nr. 45/1

Nach Überprüfung der in der Untersteiermark und in Südkärnten zur Zeit vorliegenden Verhältnisse[4] ordne ich nunmehr für die weiteren Evakuierungen in diesen beiden Gebieten folgendes an:

  1. Die von mir befohlenen Evakuierungsmassnahmen für das Gebiet der Untersteiermark können nach den aufgestellten Plänen unter der Voraussetzung fortgesetzt werden, dass

    1. hiervon kein Rüstungsarbeiter erfasst wird,
    2. keinerlei nachteilige Folgen auf die Rüstungskapazität der Untersteiermark eintreten.[5]
  2. Desgleichen kann die Überführung der eindeutschungsfähigen Slowenen aus der Untersteiermark in das Altreich stattfinden. Soweit es sich hierbei um Angehörige der Rüstungs- oder sonstiger lebensnotwendiger Betriebe handelt, ist in soweit die Überführung der Eindeutschungsfähigen in das Altreich bis nach Kriegsende zurückzustellen.
  3. Für das Gebiet von Südkärnten haben während der Dauer des Krieges die Evakuierungen im allgemeinen zu unterbleiben. Ich bin jedoch damit einverstanden, dass einzelne eindeutschungsfähige Slowenen, deren Vermö-genswerte für die Ansiedlung der Laibacher Volksdeutschen und der Kanaltaler[6] dringend benötigt werden, in das Altreich überführt werden. Auch hierbei sind Angehörige der Rüstungsindustrie auszunehmen.[7]
  4. Bei allen als eindeutschungsfähig in das Altreich zu überführenden Personen ist deren Vermögen nach Richtlinien, die mein Stabshauptamt erlässt, zu entschädigen.[8]
  5. Alle Evakuierungsmassnahmen sowie alle Überführungen von eindeutschungsfähigen Slowenen in das Altreich sind im engsten Einvernehmen mit den zuständigen Rüstungsinspekteuren und ihren Aussenstellen durchzuführen.

gez. H. Himmler

Für die Richtigkeit d. Abschrift:
SS-Hauptsturmführer
W. Greiser

1
AJ, Državna komisija za utvrdivanje zločina okupatora i njihovih pomagača za Jugoslaviju, inv. Nr. 15 202, (3 S.). Die Anordnung wurde weder veröffentlicht noch vervielfältigt und ist soweit nur ein Exemplar vorhanden, und zwar in den Akten der Hauptabteilung 1 der Dienststelle des Beauftragten des RKFDV in der Untersteiermark, die es erst am 8.9. 1941 erhielt. Die Worte: 'Entwurf einer' sind gestrichen.
2
Solche Weisungen des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD wurden nicht gefunden.
3
SS-Obersturmbannführer Dr. Ernst Fähndrich, Leiter der Hauptabteilung 1 (Menscheneinsatz) des Stabshauptamtes des RKFDV in Berlin.
4
Über die Einstellung der Aussiedlung von Slowenen im August 1941 siehe Dok. Nr. 113.
5
Über die Fortsetzung der Aussiedlung von Slowenen aus der Untersteiermark siehe Dok. Nr. 125 u. 126.
6
Siehe Dok. Nr. 116.
7
Vor dem Erlass dieser Anordnung rechnete der Umsiedlungsstab in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains noch mit der sofortigen Aussiedlung von rund 15.000 Slowenen nach Deutschland. Siehe Dok. Nr. 111.
8
Siehe Dok. Nr. 97.

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