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Anordnung Nr. 53/I des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums über die Aussiedlung von Slowenen aus dem Save-Sofla-Streifen[1]

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Mf. aus NAW, T-8l, R-279, (4 S.). Die Anordnung verfasste der Leiter der Hauptabteilung I (Menscheneinsatz) im Stabshauptamt des RKFDV in Berlin, SS-Hauptsturmführer Dr. Günther Stier. Siehe Dok. Nr. 151.
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Über die Absiedlung von Kroaten wurde am 12. November 1941 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Unabhängigem Staate Kroatiens ein Abkommen über die Umsiedlung der Kroaten aus der Untersteiermark abgeschlossen. (Der Text des Abkommens im AIZDG, Aussenstelle des Beauftragten des RKFDV in Rann, Bd. 687)
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Siehe Dok. Nr. 222, 276, 279, 280, 284-286, 294, 299 u. 306.
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Siehe Dok. Nr. 160.
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Wegen der verzögerten Aussiedlung von Slowenen konnte die Umsiedlung von Gottschee-Deutschen später als vorgesehen durchgeführt werden. Sie konnten nicht von Hof zu Hof umgesiedelt werden, sondern über sog. Winterquartiere, ein Zwischenaufenthalt in den Lagern der Volksdeutschen Mittelstelle, wie es bei den deutschen Umsiedlern der Fall war, wurde jedoch vermieden.
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Siehe Dok. Nr. 151. Die Leitstelle wurde nicht in Maribor, sondern auf der Burg Reichenburg (jetzt Brestanica) bei Krsko eingerichtet.
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Siehe Dok. Nr. 163.
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Über die Verhältnisse, in denen die nach Deutschland ausgesiedelten Slowenen leben mussten, siehe das diesbezügliche Material der Volksdeutschen Mittelstelle auf dem Mikrofilm aus NAW, T-81, R-266, 278 u. 283.

Der Reichsführer-SS
Reichskommissar für die Festigung
deutschen Volkstums

Berlin, den 18. Oktober 1941

Anordnung-Nr.53/I

Betr.: Absiedlung der Untersteiermärker aus dem Save-Sotla-Streifen.
Anschriften lt. besonderen Verteiler.

Zur Freimachung des Save-Sotla-Streifens und des Ranner Dreieck in der Untersteiermark sind die dort wohnenden Slowenen bzw. Windjschen (in Folgendem kurz »Untersteirische Grenzbevölkerung« genannt) sofort abzusiedeln und in das Altreich zu überführen. Über die Absiedlung der dort wohnenden etwa 3000 Kroaten ergeht besonderer Befehl.[2]

Die Untersteirische Grenzbevölkerung soll eingedeutscht werden, soweit sie als geeignet befunden wird. Ich behalte mir vor, über ihre spätere Wiederansiedlung je nach ihrer Führung und Eignung einbeträchtlich ihres bisherigen Besitzstandes zu gegebener Zeit zu entscheiden.[3]

Mit Rücksicht darauf, dass es sich bei der Mehrzahl der abzusiedelnden Bevölkerung um Menschen handelt, die nicht betont deutschfeindlich und mit den in der Untersteiermark Einzudeutschenden verwandt sind, sind die Abzusiedelnden gut zu behandeln.

Bargeld und persönliche Habe kann insoweit mitgenommen werden, als es die Transportverhältnisse zulassen.

Ich bitte den Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark Gauleiter Dr. Uiberreither, als meinen Beauftragten, dafür Sorge zu tragen, dass durch entsprechende Aufklärung der Bevölkerung eine Unruhe möglichst vermieden wird.[4] Dabei bitte ich im Zusammenwirken mit den Dienststellen, die die Absiedlung durchführen besonders zu betonen, dass die Abgesiedelten, soweit sie sich in ihren Zwischenunterkünften gut führen und der ihnen nachgewiesenen Arbeit nachgehen, Aussicht haben, später zu ihrer Zufriedenheit in einem noch festzulegenden Gebiet wieder angesetzt zu werden.

Im einzelnen ordne ich an:

I.

Die Absiedlung der Untersteirischen Grenzbevölkerung hat so schnell zu erfolgen, dass die Umsiedlung der Gottscheer von Hof zu Hof sichergestellt ist.[5]

II.

Ich beauftrage mit der Leitung der Absiedlungsaktion mein Stabshauptamt, das zur Vereinfachung in Marburg eine Leitstelle einrichten wird.[6]

III.

Der Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Marburg stellt meinem Stabshauptamt das aus der Vorerfassungsaktion bereits vorhandene Material und seinen gesamten Apparat für die Erfassung der Grenzbevölkerung zur Verfügung. Er ist verantwortlich für die reibungslose Herunternahme der Grenzbevölkerung von den Höfen, für die Überführung in die Transportzüge bzw. vorübergehende Aufnahme in Zwischenlager, falls bei dem Abtransport aus verkehrstechnischen Gründen Stockungen entstehen sollten.

IV.

Der Chef der Ordnungspolizei führt den Transport der Grenzbevölkerung von der Untersteiermark bis zu den Lagern der Volksdeutschen Mittelstelle im Altreich durch. Die Volksdeutsche Mittelstelle stellt dazu erfahrene Transportführer und Begleiter.

V.

Die Volksdeutsche Mittelstelle stellt die notwendigen Lager zur Verfügung und übernimmt die Unterbringung und Versorgung in den Lagern.[7]

VI.

Die Überprüfung der in den Lagern untergebrachten Grenzbevölkerung führt der Chef der Sicherheitspolizei und des SD durch.

VII.

Zur Vorbereitung der Überwachungsmassnahmen meldet die Volksdeutsche Mittelstelle rechtzeitig den Höheren SS- und Polizeiführern, welche Lager mit der Untersteirischen Grenzbevölkerung belegt werden. Die Volksdeutsche Mittelstelle ist verantwortlich dafür, dass alle Vorkommnisse, die ein Einschreiten der Sicherheitsorgane notwendig machen, rechtzeitig gemeldet werden bei den von den Höheren SS- und Polizeiführern bestimmten örtlichen Stellen. Unruhestifter und Hetzer sind schnellstens von der übrigen Grenzbevölkerung zu trennen und in besondere Arbeitslager des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD zu überführen.

VIII.

Die Untersteirische Grenzbevölkerung ist nach Ankunft in den Lagern schnellstens in Arbeit zu vermitteln. Eine Entlassung aus den Lagern erfolgt jedoch nur für die Personen, die für eindeutschungsfähig erklärt worden sind.[8]

IX

Mein Stabshauptamt stellt eine Erfassung des Vermögens der Abzusiedelnden sicher, damit der frühere Besitzstand bei einer späteren Ansiedlung berücksichtigt werden kann. Die Richtlinien für einen etwaigen Vermögensausgleich ergehen später.

X

Die weiteren Durchführungsbestimmungen erlässt mein Stabshauptamt.

F. d. R.
gez. H. Himmler

Im Auftrage:
Dr. Stier

1
Mf. aus NAW, T-8l, R-279, (4 S.). Die Anordnung verfasste der Leiter der Hauptabteilung I (Menscheneinsatz) im Stabshauptamt des RKFDV in Berlin, SS-Hauptsturmführer Dr. Günther Stier. Siehe Dok. Nr. 151.
2
Über die Absiedlung von Kroaten wurde am 12. November 1941 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Unabhängigem Staate Kroatiens ein Abkommen über die Umsiedlung der Kroaten aus der Untersteiermark abgeschlossen. (Der Text des Abkommens im AIZDG, Aussenstelle des Beauftragten des RKFDV in Rann, Bd. 687)
3
Siehe Dok. Nr. 222, 276, 279, 280, 284-286, 294, 299 u. 306.
4
Siehe Dok. Nr. 160.
5
Wegen der verzögerten Aussiedlung von Slowenen konnte die Umsiedlung von Gottschee-Deutschen später als vorgesehen durchgeführt werden. Sie konnten nicht von Hof zu Hof umgesiedelt werden, sondern über sog. Winterquartiere, ein Zwischenaufenthalt in den Lagern der Volksdeutschen Mittelstelle, wie es bei den deutschen Umsiedlern der Fall war, wurde jedoch vermieden.
6
Siehe Dok. Nr. 151. Die Leitstelle wurde nicht in Maribor, sondern auf der Burg Reichenburg (jetzt Brestanica) bei Krsko eingerichtet.
7
Siehe Dok. Nr. 163.
8
Über die Verhältnisse, in denen die nach Deutschland ausgesiedelten Slowenen leben mussten, siehe das diesbezügliche Material der Volksdeutschen Mittelstelle auf dem Mikrofilm aus NAW, T-81, R-266, 278 u. 283.

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