karawankengrenze.at

 

Dokument 261  >

Bericht der Dienststelle des Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains über das Hochschulstudium der Slowenen[1]

1
AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 1, (4 S.). Den Bericht verfasste der Leiter der Hauptabteilung I (Menschenführung) der Dienststelle, SS-Obersturmführer Dr. Friedrich Kürbisch.
2
Über die Regelung des Besuches von deutschen Schulen seitens der Jugend der besetzten Gebiete Kärntens und Krains siehe Dok. Nr. 289 u. 305.

Veldes, am 23. September 1942.

B e r i c h t.

Betrifft: Hochschulstudium der Oberkrainer;
Hier: Studienbewilligung für Oberkrainer an deutschen Hochschulen;
Verbot des Auslandstudiums für Oberkrainer.[2]

Aktenzch: Kü/ba

Schon seit 1880 war die slowenische Intelligenz im Rahmen der ehemaligen österreichischungarischen Monarchie die ausgesprochene Führerschichte und verstand es, die slowenische Bevölkerung zu organisieren und mit chauvinistischen und panslawistischen Ideen zu erfüllen und zu einen. Besonders stark hat sich die slowenische Intelligenz während des Weltkrieges 1914/18 herausgestellt und durch direkte Fühlungnahme mit den Feindmächten den Verfall der österreichischungarischen Monarchie beschleunigt. Unter den Völkern des ehemals jugoslawischen Staates hat die slowenische Bevölkerung von Krain die tüchtigsten und verbissensten Führer gestellt. Gerade diese Angehörigen aus Intelligenzberufen von Krain waren die schärfsten Widersacher der ehemaligen österreichischen Republik und sind hauptverantwortlich für die unerhörten und weitgehenden Übergriffe des SHS-Staates gegenüber dem Lande Kärnten gewesen. Die darauf folgenden Jahre boten mit den zentralistischen Bestrebungen des Serbentums genügend Nahrung und Erprobung für die Krainer Intelligenz. Als nach dem Einmarsch der deutschen Truppen in den Ostertagen 1941 die Frage der Form des Weiterbestandes unklar war, hat sich ein Grossteil der krainischen Intelligenz zurückgezogen und in Laibach ihr Hauptquartier aufgeschlagen. Bei der Aussiedlung der ersten Welle, wurden zum grössten Teil Angehörige der Intelligenzberufe erfasst. Es ist aber bereits festgestellt, dass diese Evakuierten aus Serbien über die italienisch besetzten Gebiete in die Provinz Laibach zurückgekehrt sind und von dort aus eine sehr starke propagandistische Bearbeitung der Oberkrainer Bevölkerung in die Wege geleitet haben. Darüber hinaus haben Studenten in hervoragenden Ausmass als Bandenteilnehmer gewirkt.

Wenn man aus diesen Kenntnissen die notwendigen Folgerungen zieht, ist umso bedauerlicher, dass nicht von vornherein die Frage des Hochschulstudiums der Oberkrainer eindeutig geordnet und geregelt wurde. Zur Lösung dieser Frage standen damals zwei Möglichkeiten offen:

  1. Ein Studienverbot für alle Oberkrainer an Mittel- und Hochschulen bis auf einen noch nicht festgesetzten und von der Bewährung der Bevölkerung abhängig zu machenden Zeitpunkt;
  2. Eine scharfe und stark begrenzte Auslese von jenen Oberkrainern, die auf Grund der Eindeutschungsfähigkeit und bei einer guten politischen Führung die Voraussetzungen für akademische Berufe mitzubringen scheinen.

Die unter Punkt 1 festgehaltene Meinung musste jedoch ausfallen, nachdem das rassische Bild der Gesamtbevölkerung und die Voraussetzungen der Eindeutschungsfähigkeit der Oberkrainer festgestellt und durch die Anordnung des Reichsführers-SS als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums in allen Auswirkungen bestimmt wurden und in den verschiedenen Anordnungen festgehalten werden. So wäre also im Sommer des vorigen

Jahres - wie auch heute - nur die zweite Form der Zulassung der Oberkrainer zu deutschen Hochschulen durchführbar.

Nach Feststellungen in der Gaustudentenführung Steiermark durch Dr. Kürbisch ist bestätigt, dass an den verschiedenen deutschen Hochschulen eine nicht geringe Anzahl von Oberkrainern ohne besondere Überprüfung ihrer rassischen und politischen Voraussetzungen zum Studium gelangten. Im weiteren Verlauf wurde festgestellt, dass Oberkrainer sogar zu einer Sonderförderung durch das Reichsstudentenwerk vorgeschlagen wurden, ohne dass Grundlagen über die Bearbeitung und Beurteilung dieser Fälle irgendwo vorgelegen sind. Nach Feststellungen über die Devisenauskunftstelle in Graz studieren ausserdem noch vornehmlich in Laibach und Agram Oberkrainer an den dortigen Hochschulen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass schätzungsweise rund 120 bis 140 Oberkrainer nun ihrem Hochschulstudium nachgehen, ohne dass man irgendwelche Sicherheiten dafür hätte, in welchem Ausmass sie sich in das deutsche Volk einordnen werden. Wenn man dazu noch aus den örtlichen Erfahrungen mit der Oberkrainer Jugend sagen kann, dass schon die 16 und 17 Jährigen ohne Berücksichtigung irgendeiner Schulbildung sich infolge ihrer bisherigen Erziehung fast ausnahmslos gegen das deutsche Volk und Reich stellen, so kann man wohl mit Sicherheit annehmen, dass diese älteren Jahrgänge durch eine planmässige und intensive politische Erziehung im ehemaligen jugoslawischen Staate von sich aus überhaupt keine Voraussetzungen für ihre kommenden Berufe und für ihre Arbeit innerhalb der Volksgemeinschaft mitbringen werden. Diese Erziehung ist an den Hochschulen selbst auch kaum nachzuholen, da das notwendige und geeignete Führermaterial im NSD-Studentenbund durch die Frontdienstleistung nicht mehr erhalten ist und dass dazu nur an ganz wenigen Gaustudentenführungen die volkspolitische Arbeit infolge der Grenzlage eine derartige Ausbildung erfahren hätte, wie es zum Beispiel in der Gaustudentenführung Steiermark ist, wo sämtliche Hochschüler aus der Untersteiermark in selbständige Gemeinschaften durch geeignete Führer erzogen und politisch geleitet wurden. Es ist vielmehr anzunehmen, dass die an den verschiedenen Hochschulen des deutschen Reiches studierenden Oberkrainer völlig auf sich allein gestellt und ohne politische Führung und Lenkung leben und durch die starke Heranziehung von slawischen Arbeitskräften den Boden für eine antideutsche Arbeit finden.

Als einzig mögliche Lösung dieser schwierigen und politisch äusserst notwendigen Frage des Hochschulstudiums der Oberkrainer, wäre eine Aussprache heranzuziehen, die im Juli ds. J. in Graz stattgefunden hat und auf die Erfahrungen in ähnlichen Gebieten zurückgreifen konnte. Bei dieser Besprechung wurde festgelegt:

  1. Der Gaustudentenführer von Steiermark ist, ähnlich wie der Gaustudentenführer von Protektorat Böhmen und Mähren, als federführend für die neu hinzugekommenen Gebiete der Untersteiermark und Oberkrain zu bestellen, wobei, wie schon erwähnt, Voraussetzungen durch Zusammenarbeit der Reichsstudentenführung mit dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung bereits bestehen.
  2. Die Reichsstudentenführung hat eine Anordnung zu erlassen, wonach sämtliche Gaustudentenführungen des Reiches, die in ihrem Hochschulbereich studierenden Oberkrainer an den Gaustudentenführer von Steiermark zu melden haben, der diese Sammellisten der Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums in Veldes zur Bearbeitung und Entscheidung überreicht.
  3. Es ist eine sofortige Anordnung notwendig, wonach Oberkrainern bei Verlust des Anspruches der Staatsbürgerschaft auf Widerruf der Besuch der Auslandshochschulen verboten wird.
  4. Die Ansuchen der Oberkrainer um Studienerlaubnis an deutschen Hochschulen sind nach folgenden Richtlinien zu bearbeiten:

    1. der zuständige Kreisleiter gibt über die Familie und über den Bewerber eine möglichst genaue und umfassende politische Beurteilung ab.
    2. Der Kommandeur der Sipo und des SD in gleicher Form für die staatspolitische Zuverlässigkeit.
    3. Die Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums hat eine möglichst genaue rassische Bewertung zu erstellen.
    4. Auf Grund dieser Unterlagen erteilt die Dienststelle des Reichskommissars f. d. F. d. V. eine grundsätzliche Genehmigung zum Hochschulbesuch, befristet für je ein Semester.
    5. Die bewilligten Ansuchen sind dem Gaustudentenführer von Steiermark zuzuleiten, damit er sie in jene Hochschulen anweist, bei denen die Voraussetzung für eine politische Führung und Erziehung gegeben erscheinen.
    6. Der Gaustudentenführer von Steiermark übermittelt Namen und Anschrift der eingewiesenen Oberkrainer den zuständigen SD-Abschnitten zwecks Führung und Beurteilung.
    7. Zu Ende jedes Semesters sind für jeden eingewiesenen Oberkrainer politische Beurteilungen durch den Gaustudentenführer und staatspolizeiliche Feststellungen durch den SD-Abschnitt nach hier zu senden, damit von der Dienststelle des Reichskommissariats f. d. F. d. V. die Erlaubnis zum Hochschulbesuch gegeben oder zurückgezogen werden kann.
    8. Nach einer mindestens einjährigen Bewährung der Oberkrainer in den Gemeinschaften des NSD-Studentenbundes, können sie aus der Kontrolle der zuständigen Dienststelle in Oberkrain ausgeschieden werden, doch müssen ihre Aufnahme in den NSD-Studentenbund und damit die Voraussetzungen für eine richtige politische Führung und Lenkung sichergestellt sein.

So umfangreich und arbeitsbildend diese Richtlinien zur Bearbeitung der Ansuchen der Oberkrainer zum Hochschulstudium auch scheinen mögen, so sind sie nach den obigen Ausführungen infolge der volkspolitischen Lage der Oberkrainer, unbedingt notwendig. Es muss in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen werden, dass der Mangel an Nachwuchs von akademischen Kräften keine Lockerung dieser Vorschläge bestimmen darf, da ja die meisten von ihnen in die freien Berufe übergehen, wo sie nicht nur fachlich sondern auch politisch zu führen haben werden. Man muss nur bedenken, welchen Schaden ein Oberkrainer anrichten kann, wenn er ohne scharfe Auslese und ohne politische Erziehung und Führung einen akademischen Grad erreicht hat und dann als Erzieher, Ingenieur oder Arzt die deutsche Jugend und die breite Bevölkerung zu leiten und zu lenken haben wird.

Besonders dringlich scheint die Lösung in der vorgeschriebenen Form gerade im jetzigen Zeitpunkt, weil durch die derzeitige Ausgabe der Mitgliedskarte zum Kärntner Volksbund die Oberkrainer Staatsbürger auf Widerruf werden und somit überhaupt keiner besonderen Kontrolle bei den Besuch von Hochschulen unterliegen. Gleichzeitig mag auf die Erfahrungstatsache bei der Behandlung der gleichen Fälle in der Untersteiermark im Einvernehmen mit der Gaustudentenführung Steiermark hingewiesen werden, wo in einer ähnlichen Form Zusammenarbeit gewährleistet wurde. Die Hochschüler aus der Untersteiermark sind nach einer scharfen Auslese und nach Aussprache der Studiengenehmigung durch den Steirischen Heimatbund in Zusammenarbeit mit der zuständigen SD-Dienststelle, durch die Gaustudentenführung Steiermark in eine Gemeinschaft zusammengefasst und politisch gelenkt worden. Jene untersteirischen Hochschüler, die nach eingehender Überprüfung und auf Grund ihrer Haltung die Voraussetzungen für die kommenden Führungsberufe nicht mitgebracht haben, wurden rücksichtslos von den Hochschulen entfernt und innerhalb 24 Stunden nach Mitteldeutschland in jene Berufe kriegsdienstverpflichtet, die sie auf Grund ihrer Kenntnisse ausfüllen und die ihnen die notwendige Lebensexistenz sichern können.

1
AIZDG, DDV in Veldes, Bd. 1, (4 S.). Den Bericht verfasste der Leiter der Hauptabteilung I (Menschenführung) der Dienststelle, SS-Obersturmführer Dr. Friedrich Kürbisch.
2
Über die Regelung des Besuches von deutschen Schulen seitens der Jugend der besetzten Gebiete Kärntens und Krains siehe Dok. Nr. 289 u. 305.

Valid XHTML 1.0 Transitional