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Dokument 32  >

Anordnungen des Stillhaltekommissars für die Vereine, Organisationen und Verbände in der Untersteiermark[1]

1
AMNOM, StHk Untersteiermark, Bd. 1, (2 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 18, 20, 33 u. 46.
3
Siehe Dok. Nr. 33.

DER CHEF DER ZIVILVERWALTUNG IN DER UNTERSTEIERMARK

DER STILLHALTEKOMMISSAR
Wielandgasse 11
Fernruf 20-41

Ihr Zeichen:
Unser Zeichen: H/W

Marburg, den 24. April 1941.

Gegenstand:

An sämtliche Beauftragte des
Stillhaltekommissars[2]

Anordnung 1.

Betrifft: Bestellung zum Beauftragten.

Das Bestätigungsschreiben und die Vollmacht geht Ihnen nach Bekanntgabe der Daten des Beauftragten zu.

Betrifft: Geldinstitute.

Ich ersuche Sie sofort sämtliche Geldinstitute in Ihrem zuständigen Bezirk (Bezirkshauptmannschaft) festzustellen und mir dieselben umgehend bekanntzugeben. Die Sperre der Konten kann zentral nicht durchgeführt werden, da ein Verzeichnis über alle Geldinstitute nicht vorhanden ist. Sie wollen sofort veranlassen, dass alle Konten bei Ihren Geldinstituten gesperrt bleiben. Zu diesem Zwecke lege ich Ihnen eine Anzahl von mir gefertigter Sperrbriefe bei. Anschrift ist von Ihnen einzusetzen. Der Vollzug dieser Sperre ist mir zu melden. Der Sperre unterliegen sämtliche Kontos von Vereinen, Verbänden, Innungen, Gewerkschaften, Stiftungen und Fonds u. s. w. Gleichzeitig lege ich Ihnen eine Anzahl von Aufstellungen bei, mittels welcher die Geldinstitute ihre Konten zu melden haben.

Anordnung 2.

Betrifft: Meldung über Heime.

Nachdem der Steirische Heimatbund bereits in den nächsten Tagen mit seiner Aufbauarbeit beginnt, ist es notwendig, alle Heime, Objekte, soweit bisher im Besitz von Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, Stiftungen und Fonds u. s. w. sind, dem Steirischen Heimatbund bekanntzugeben. Ich ersuche Sie umgehend festzustellen, wieviel Helme, Gebäude, Sportplätze u. s. w. von Vereinen (Sokol, konfessionelle Vereine, Gewerkschaften s. w.) in Ihrem Bezirk sind und mir darüber einen kurzen Bericht in den nächsten Tagen einzuschicken.

Anordnung 3.

Betrifft: Liste des Vereinregisters.

Ich habe bereits in Graz alle politischen Kommissare gebeten, mir sofort eine Abschrift des Vereinsregisters einzusenden. Ich ersuche Sie, soferne die Abschrift dieses Vereinsregisters noch nicht geschehen ist, dies umgehend zu besorgen und mir vorzulegen. Die Abschrift soll in deutscher und slowenischer Sprache erfolgen.

Anordnung 4.

Betrifft: Allgemeines.

Soferne Sie bei den Erhebungen feststellen, dass Vermögenswerte von der Gestapo, Sicherheitsdienst oder einer anderen Stelle eingezogen wurden, ist mir sofort Bericht zu geben, damit ich die Ausfolgung veranlassen kann. Sollte durch persönliche Fühlungnahme mit den Dienststellen in Ihrem Bereich die Erhebung erfolgen können, so ist sie von Ihnen vorzunehmen. Eingezogene Geldbeträge sind auf mein Konto bei der Gemeindesparkasse in Marburg »Der Stillhaltekommissar« zu überweisen.

In der beigeschlossenen Durchführungsbestimmung[3] ist Ihre Arbeit in kurzen Umrissen ersichtlich und bitte ich Sie, sich genau nach diesen Durchführungsbestimmungen zu halten. Im übrigen werde ich Sie in den nächsten Tagen besuchen, um mit Ihnen noch mündlich die Arbeit zu besprechen.

Der Stillhaltekommissar

(Hruby)
Der Gauschatzmeister

1
AMNOM, StHk Untersteiermark, Bd. 1, (2 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 18, 20, 33 u. 46.
3
Siehe Dok. Nr. 33.

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