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Dokument 47  >

Brief des Reichsleiters Martin Bormann über die Germanisierung in den besetzten slowenischen Gebieten[1]

1
BA Koblenz, Rk, R 43 II/1348 d, (1 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 16.
3
Robert Wagner und Josef Bürckel waren die Chefs der Zivilverwaltung in Elsass, Lothringen und Luxemburg. Dr. Lammers antwortete am 16. 5. 1941, dass durch die Erlasse vom 14. 4. 1941 »den beiden neuen Chefs der Zivilverwaltung bereits die gleiche Stellung gegenüber den Obersten Reichsbehörden gegeben werden, die die Chefs der Zivilverwaltung im Westen durch den Erlass vom 2. August 1940 und die beiden Erlasse vom 18. Oktober 1940 haben.« (BA Koblenz, Rk, R 43 II/1348 d) Er bat Bormann um eine Mitteilung, worauf sich die Anregung seines Schreibens vom 6. 5. 1941 bezieht. Bormann antwortete am 20. 5. 1941 folgendes: »Als der Führer mir kurz den Auftrag gab, Ihnen mitzuteilen, dass die Chefs der Zivilverwaltung Uiberreither und Kutschera die gleichen Vollmachten haben sollten wie die Chefs der Zivilverwaltung Robert Wagner und Bürckel, habe ich Ihnen den Auftrag des Führers kurzerhand mitgeteilt; nach Ihrem Schreiben vom 16. 5. 1941 ist die Angelegenheit ja bereits erledigt gewesen.« (Ebda.) 90

REICHSLEITER MARTIN BORMANN
Bo/Fu.

z. Zt. Führersonderzug, 6. 5. 1941

Herrn
Reichsminister Dr. LAMMERS
Berlin W.8
Vosstrasse 6

PERSÖNLICH !

DURCH BOTEN !

Sehr verehrter Herr Dr. Lammers!

Damit Gauleiter Dr. Uiberreither und Stellvertretender Gauleiter Kutschera die neuen deutschen Gebiete, deren Verwaltung ihnen zurzeit als C. d. Z. übertragen wurde,[2] mit der notwendigen Gründlichkeit und Schnelligkeit einzudeutschen vermögen, sollen für sie die gleichen Vollmachten gelten, die der Führer den Gauleitern Robert Wagner und Bürckel einräumte.[3]

Heil Hitler!

Ihr sehr ergebener
Bormann

1
BA Koblenz, Rk, R 43 II/1348 d, (1 S.).
2
Siehe Dok. Nr. 16.
3
Robert Wagner und Josef Bürckel waren die Chefs der Zivilverwaltung in Elsass, Lothringen und Luxemburg. Dr. Lammers antwortete am 16. 5. 1941, dass durch die Erlasse vom 14. 4. 1941 »den beiden neuen Chefs der Zivilverwaltung bereits die gleiche Stellung gegenüber den Obersten Reichsbehörden gegeben werden, die die Chefs der Zivilverwaltung im Westen durch den Erlass vom 2. August 1940 und die beiden Erlasse vom 18. Oktober 1940 haben.« (BA Koblenz, Rk, R 43 II/1348 d) Er bat Bormann um eine Mitteilung, worauf sich die Anregung seines Schreibens vom 6. 5. 1941 bezieht. Bormann antwortete am 20. 5. 1941 folgendes: »Als der Führer mir kurz den Auftrag gab, Ihnen mitzuteilen, dass die Chefs der Zivilverwaltung Uiberreither und Kutschera die gleichen Vollmachten haben sollten wie die Chefs der Zivilverwaltung Robert Wagner und Bürckel, habe ich Ihnen den Auftrag des Führers kurzerhand mitgeteilt; nach Ihrem Schreiben vom 16. 5. 1941 ist die Angelegenheit ja bereits erledigt gewesen.« (Ebda.) 90

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