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Dokument 82  >

Rundverfügung des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des SD in der Untersteiermark über die restliche Erfassung der politischen Gegner[1]

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AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 1 (2 S.).
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Über die Durchführung der restlichen Erfassung der politischen Gegner in Untersteiermark siehe die Anweisungen des Leiters der Dienststelle der Geheimen Staatspolizei in Maribor SS-Sturmbannführer Dr. Walther Machule im AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 1.

Der Kommandeur
der Sicherheitspolizei und des SD
in der Untersteiermark

B. Nr. 249/41-IV B 4.

Marburg, den 5. 6. 1941.

R u n d v e r f ü g u n g.

  1. An die Geheime Staatspolizei, Dienststelle Marburg,
  2. An die Geheime Staatspolizei, Aussendienststellen in Cilli, Pettau, Windischgraz und Rann,
  3. An die SD-Dienststelle in Marburg,
  4. An die SD-Aussenstellen bei den politischen Kommissaren (ausser Marburg-Land, Cilli- Land und Pettau-Land).
  5. An den Umsiedlungsstab, Referat I und III.

Betrifft: Restliche Erfassung der für den Aufbau in der Untersteiermark untragbaren Elemente.[2]

Nach Beendigung der ersten Verhaftungsaktion ergibt sich die Notwendigkeit, weiter alle diejenigen Personen zu erfassen, deren weiterer Verbleib in der Untersteiermark eine Störung der Aufbauarbeit befürchten lässt. Unter diesem Gesichtspunkt hat sich die Erfassung ausschliesslich auf solche Personen zu erstrecken, die infolge ihres bisherigen politischen Verhaltens, ihres Bildungsgrades und ihres Einflusses auf die Umwelt als fähig angesehen werden müssen, einen Widerstand unter der slowenischen Bevölkerung gegen die Wiederdeutschmachung zu organisieren. Kleinere politische Verfehlungen, sowie Zugehörigkeit zu irgendeinem nationalslowenischen Verband rechtfertigen eine Erfassung allein nicht.

Verantwortlich für die Erfassung sind die SD-Beauftragten bei den politischen Kommissaren. Sie haben sich unverzüglich mit den jeweils zuständigen Kreisführern des Steirischen Heimatbundes in Verbindung zu setzen. Die Erfassung erfolgt für jede Gemeinde auf Vorschlag dreier Vertrauenspersonen des Steirischen Heimatbundes, die der Kreisführer bestimmt. Jeder Vorschlag ist von diesen Vertrauensleuten durch volle Namensunterschrift zu unterzeichnen.

Die auf diese Weise erfassten Personen werden dann zur Umsiedlung gebracht oder wenn sie bezw. deren Ehegatten deutscher Abstammung sind, ins Altreich in Arbeit vermittelt werden. Bei der Erfassung ist deswegen eine etwa vorhandene deutsche Blutsabstammung genau anzugeben.

Mit Rücksicht auf Unterbringungsschwierigkeiten ist vorläufig von einer Festnahme der so erfassten Personen bis auf weiteres abzusehen. Der Befehl zur Inhaftierung ergeht jeweils von hier aus.

Die listenmässige Erfassung muss spätestens am 12. d. M. beendet sein. Die Listen sind mir unverzüglich in 2 facher Ausfertigung zu übersenden.

Ich bitte, die politischen Kommissare von dieser Rundverfügung persönlich in Kenntnis zu setzen.

gez. Lurker
SS-Standartenführer.

Begl.: Kanzl Ang.
Maier

1
AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 1 (2 S.).
2
Über die Durchführung der restlichen Erfassung der politischen Gegner in Untersteiermark siehe die Anweisungen des Leiters der Dienststelle der Geheimen Staatspolizei in Maribor SS-Sturmbannführer Dr. Walther Machule im AMNOM, Umsiedlungsstab Untersteiermark, Ref. III, Bd. 1.

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