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Vermerk der Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums über die Regelung der Staatsangehörigkeit in den besetzten slowenischen Gebieten[1]

1
BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/967, (2 S.). Der Vermerk stammt vom Referenten Dr. Erich Petschauer.
2
Siehe Dok. Nr. 153.
3
Paraphe des Referenten der HA 1 der Dienststelle des RKFDV in Berlin, SS-Hauptsturmführer Dr. Günther Stier.

Hauptabteilung I/1 Dr. Pe/Hy

Berlin, den 5. Juli 1941

V e r m e r k

Betr.: Neuregelung der Staatsangehörigkeit in der Untersteiermark und in Südkärnten.[2]
Bez.: Sitzung im Reichsinnenministerium am 1. Juli 1941, 10.00 Uhr, Vorsitz: Geheimrat Hering.

Es waren vertreten:

  1. Auswärtiges Amt
  2. Reichsministerium des Innern
  3. Parteikanzlei
  4. Reichsführer SS, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums
  5. Chef der Zivilverwaltung Untersteiermark
  6. Chef der Zivilverwaltung Südkärnten.

Aus der Sitzung, die eine eingehende Beratung des anliegenden Entwurfs erbrachte, ist bemerkenswert:

  1. Der Punkt 28 des Entwurfs über den Erwerb der Staatsangehörigkeit wird gestrichen und an seine Stelle die folgende noch zu redigierende Formulierung gesetzt: »Bei der polizeilichen Abmeldung in der Untersteiermark und in Südkärnten ist kenntlich zu machen, dass es sich um einen deutschen Staatsangehörigen auf Widerruf handelt«. Diese weite Formulierung erwies sich im Lauf der Aussprache als notwendig, weil insbesondere der Vertreter des Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark dargelegt hatte, dass der Punkt 28 in der vorgeschlagenen Form praktisch undurchführbar sei.
  2. In Punkt 26 (Seite 8) wurde auf Vorschlag des Vertreters des Stabshauptamtes nach der Stelle (ab 10. Zeile: »...; nach der Eingliederung des Gebietes in das Deutsche Reich tritt an seine Stelle der Reichsstatthalter in der Steiermark«, die Ergänzung »zugleich als Beauftragter des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums« eingeschaltet.
  3. Der Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark legt Wert auf eine möglichst baldige Herausgabe der im Entwurf ebenfalls anliegenden Verordnung über den Erwerb der Staatsangehörigkeit in der Untersteiermark. Geheimrat Hering sicherte zu, dass sich dies bald ermöglichen liesse. Dagegen ist der Chef der Zivilverwaltung in Südkärnten an dem baldigen Erscheinen der Verordnung, die im übrigen nicht veröffentlicht werden soll, nicht interessiert. Er legt andererseits Wert auf ihr gleichzeitiges Inkrafttreten in Südkärnten und in der Untersteiermark. Der Vertreter des Chefs der Zivilverwaltung in Südkärnten sicherte zu, dass Gauleiter Kutschera binnen 10 Tagen abschliessend zu dieser Überschneidung der Wünsche Stellung nehmen würde. Ich erbat von Veldes eine Abschrift dieser Stellungnahme für das Stabshauptamt.

St[3]

1
BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/967, (2 S.). Der Vermerk stammt vom Referenten Dr. Erich Petschauer.
2
Siehe Dok. Nr. 153.
3
Paraphe des Referenten der HA 1 der Dienststelle des RKFDV in Berlin, SS-Hauptsturmführer Dr. Günther Stier.

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