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Dokument 66  >

Schreiben der Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums über Richtlinien für die Aussiedlung von Slowenen aus den besetzten Gebieten Kärntens und Krains[1]

1
BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/967, (2 S.). Das Schreiben wurde vom Leiter der Hauptabteilung I (Menscheneinsatz) SS-Obersturmbannführer Dr. Ernst Fähndrich entworfen.
2
Diese Richtlinien sind nicht vorhanden. Aus dem Dok. Nr. 71 ist ersichtlich, dass sie am 3. Mai 1941 von Heinrich Himmler erlassen wurden. Der Leiter der HA I Dr. Fähndrich hat am 13. Mai 1941 »die vom Hauptamtschef unterzeichneten Anordnungen über Massnahmen in Südkärnten« an die HA II »zur Kenntnisnahme übersandt.« (BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/900) Auch diese Anordnungen sind nicht vorhanden. Über neue Richtlinien für die Aussiedlung von Slowenen aus den besetzten Gebieten Kärntens und Krains siehe Dok. Nr. 100.
3
Über das Verhältnis zum Vorschlag für die Entschädigung der nach Deutschland auszusiedelnden Slowenen sieHe Dok. Nr. 90 u. 97.
4
Siehe Dok. Nr. 222.
5
Ulrich Greifelt, Leiter der Dienststelle des RKFDV in Berlin.

A b s c h r i f t !

I - KO/3 b/22. 5. 41/Dr. F./Hu.
SB.

22. Mai 1941.

Vorg.: Aussiedlung fremdvölkischer Elemente in Süd-Kärnten.
Bezug: Besprechung in Veldes
Anl.:

An die Dienststelle des Beauftragten des
Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums
Veldes
Über die Gauleitung Klagenfurt
zur sofortigen Weiterleitung.

Wie sich nachträglich ergeben hat, hatte Reichsführer-SS anlässlich seiner Anwesenheit in Süd-Kärnten bereits Richtlinien für die Aussiedlung fremdvölkischer Elemente in Süd-Kärnten erlassen,[2] ohne dass dies anscheinend bei der Besprechung in Veldes vom 8. ds. Mts. bekannt war. Ich übersende in der Anlage Abschrift dieser Anordnung des Reichsführers-SS, die sich weitgehend in ihrem Inhalt mit dem vom Unterzeichneten ausgefertigten Text deckt.

Lediglich in Punkt 3 der vom Reichsführer-SS unterzeichneten Richtlinien ist der vorgesehene Grenzstreifen näher umrissen, während in den vonn dem Unterzeichneten erlassenen Richtlinien dieser Grenzstreifen noch im einzelnen festzulegen ist.

Hierzu teile ich mit, dass auf den Vorschlag des Unterzeichneten hin Reichsführer-SS inzwischen noch folgendes entschieden hat:

Die Gebirgsgegenden von Zarz, Trata und Sairach sind nicht in den Grenzstreifen miteinzubeziehen; den Wünschen des stellvertretenden Gauleiters Kutschera ist damit Rechnung getragen worden.

Dem Reichsführer-SS ist ausserdem der Wunsch des stellvertretenden Gauleiters Kutschera vorgetragen worden, gutrassige Slowenen aus dem Grenzstreifen nicht in das Altreich zu verbringen, sondern in der Süd-Kärntner Industrie im Austausch gegen dort tätige rassisch minderwertige Menschen einzusetzen. Stellvertretender Gauleiter Kutschera hat hierzu erwähnt, dass in diesen Industriewerken (Bleiwerk Miess, Guss-Stahlwerk Gutenstein, Walzwerk Assling) vielfach Arbeiterwohnungen mit kleinem landwirtschaftlichen Besitz vorhanden sind. Reichsführer-SS hat diesem Vorhaben zugestimmt, soweit es sich um Keuschler und sonstige kleine Existenzen handelt. Eine Überführung von ordnungsmässigen Bauern, die auch als solche im deutschen Sinne gelten, kommt jedoch nicht in Frage.

Endlich hat sich der Reichsführer-SS zu der Frage geäussert ob die Gutrassigen, in das Altreich zur Eindeutschung zu überführenden Slowenen eine Entschädigung erhalten sollen.[3] Eine solche Entschädigung kommt zunächst nicht in Betracht. Diese Menschen werden vorläufig überwiegend als Landarbeiter im Altreich eingesetzt und geniessen dort hinsichtlich Deputatland, Kleinviehzuteilung u.s.w. eine bevorzugte Behandlung. Nähere Einzelheiten hierüber werden noch mitgeteilt. Der Reichsführer-SS trägt sich jedoch noch mit der Absicht, diese Menschen zu einem späteren Zeitpunkt für eine Ansiedlung als Bauern im deutschen Osten vorzusehen.[4]

Falls dieses Schreiben nicht unmittelbar in die Hände vom stellvertretenden Gauleiter gelangt, bitte ich um sofortige Weiterleitung. Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD erhält Abschrift dieses Schreibens.

In Vertretung:

gez.: Greifelt[5]
SS-Brigadeführer.

1
BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/967, (2 S.). Das Schreiben wurde vom Leiter der Hauptabteilung I (Menscheneinsatz) SS-Obersturmbannführer Dr. Ernst Fähndrich entworfen.
2
Diese Richtlinien sind nicht vorhanden. Aus dem Dok. Nr. 71 ist ersichtlich, dass sie am 3. Mai 1941 von Heinrich Himmler erlassen wurden. Der Leiter der HA I Dr. Fähndrich hat am 13. Mai 1941 »die vom Hauptamtschef unterzeichneten Anordnungen über Massnahmen in Südkärnten« an die HA II »zur Kenntnisnahme übersandt.« (BA Koblenz, StHA des RKFDV, R 49/900) Auch diese Anordnungen sind nicht vorhanden. Über neue Richtlinien für die Aussiedlung von Slowenen aus den besetzten Gebieten Kärntens und Krains siehe Dok. Nr. 100.
3
Über das Verhältnis zum Vorschlag für die Entschädigung der nach Deutschland auszusiedelnden Slowenen sieHe Dok. Nr. 90 u. 97.
4
Siehe Dok. Nr. 222.
5
Ulrich Greifelt, Leiter der Dienststelle des RKFDV in Berlin.

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